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Aushilfskraft für Veranstaltungen (m/w/d)

Bei der CarConcerts GmbH

Für unsere Events suchen wir Aushilfskräfte in verschiedenen Bereichen. Gesucht wird unter anderem Gastronomie-, Kassen-, Service- und Promotion-Personal. Der Einsatz erfolgt auf kurzfristiger/geringfügiger Basis.

Dein Profil

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Offene, freundliche und motivierte Persönlichkeit
  • 100% verlässlich
  • Teamplayer
  • Organisationstalent mit kommunikativen Fähigkeiten und Einsatzfreude

Du kannst dich über das Registrierungsformular in unsere Interessenten-Liste eintragen. Wir informieren dich dann regelmäßige über konkrete Jobangebote. Bei offenen Fragen findest du unten die FAQ. Falls noch Fragen offen sind, schreibe eine eMail an team@carconcerts.de .

Registrierungsformular

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FAQ

Wie kannst du dich bewerben?

Nutze bitte das Kontakt-Formular am Ende dieser Seite. Falls du noch offene Fragen hast, kannst du auch eine eMail an team@carconcerts.de schicken.

Wie funktioniert das Auswahlverfahren?

Ca. 10 – 12 Wochen vor dem Event benachrichtigen wir alle Interessenten über die konkreten Jobangebote.

Du bewirbst dich unverbindlich für einen der Jobs.

Ca. 4 Wochen vor dem Event erhälst du spätestens eine verbindliche Bestätigung und den Arbeitsvertrag.

Wie erfolgt die Anreise?

Du musst selbstständig zum Event anreisen.

Gibt es Verpflegung während der Veranstaltung?

Ja, kostenloses Crew-Catering (eine warme Mahlzeit pro Schicht a mindestens 8 Std ).
Alkoholfreie Getränke stellen wir euch zur Verfügung.

Gibt es eine Kleiderordnung?

Festes Schuhwerk und dem Wetter entsprechende Kleidung.
CREW – Kleidung erhaltet ihr jedoch auch zum Selbstkostenpreis.

Habe ich sonst noch Vorteile?

Gerne könnt ihr auch unsere Konzerte als CREW Mitglied besuchen. Bitte anmelden vorab!
Jedoch sollte das Verhältnis von festen Schichten/Konzertbesuch eingehalten werden.

Wie funktioniert die Bezahlung?

Standard Stundenlohn: 15,- EUR brutto

  • Abrechnung der Aushilfstätigkeit als als Minijober / geringfügig Beschäftigte(r)

Ausnahmen bezüglich Versteuerung:

  • Berufsmäßige Tätigkeit (d.h. Beschäftigungslose (mit und ohne Leistungsbezug), Ausbildungs-/ Arbeitssuchende, Elternzeit, Hausfrau/-mann, unbezahlter Urlaub oder Ableistung eines Bundesfreiwilligendiestes)

Solltest Du Dir unsicher sein, ob Du zu den Ausnahmen zählst, melde Dich gerne per Mail bei uns!

Lohnauszahlung erfolgt durch Überweisung immer am Monatsende !